Homologation von Wohnmobilen und Campern

Homologation
von Wohn­mobilen

ATEEL ist als technischer Dienst für alle relevanten Rechtsakte zur Genehmigung von Wohnmobilen notifiziert.



Rechtliche Grundlage

Die europaweite einheitliche Genehmigung von Wohnmobilen basiert auf dem Mehrstufen-Typgenehmigungsverfahren für Fahrzeug mit besonderer Zweckbestimmung der Rahmenrichtlinie 2007/46/EG (zukünftig Rahmenverordnung (EU) Nr. 2018/858).

Aufgrund langjähriger Erfahrungen in diesem Bereich, vertrauen ein Großteil der deutschen Wohnmobilhersteller auf unsere Dienstleistungen.

 

Leistungsumfang

Die Typgenehmigung von Wohnmobilen erfordert aufgrund geringer Stückzahlen und umfangreicher kundenspezifischer Ausstattungsvarianten einen äußerst komplexen und individuellen Bearbeitungsprozess. Dieser Prozess erfordert einen direkten Kundenkontakt.

Wir stehen Ihnen mit unseren erfahrenen Experten zur Verfügung, die Sie durch den Homologationsprozess begleiten und Sie darüber hinaus bei der Auswahl der benötigten Prüflabore (wie z.B. für Gurtverankerungen (ECE-R14) und Sitzfestigkeit (ECE-R17) unterstützen.

Eine Abnahme des Gesamtfahrzeugs zur Durchführung der Zulassungsprüfungen erfolgt in der Regel vor Ort beim Hersteller durch einen ATEEL Sachverständigen. Im Rahmen der Typgenehmigung fassen wir alle relevanten Fahrzeugdaten zur Erstellung der CoC-Papiere zusammen. Dies hilft dem Fahrzeughersteller im weiteren Ablauf bei der Erstellung der fahrzeugspezifischen CoC-Papiere. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen darüber hinaus auch länderspezifische Zulassungsdatensätze wie zum Beispiel die für die Zulassung in Frankreich notwendigen CNIT-Codes.

Maß­geschneiderte Lösungen

Im Rahmen unserer langjährigen Tätigkeiten arbeiten wir sowohl für große Wohnmobilhersteller als auch für kleinere Unternehmen. Hierbei erarbeiten wir jeweils auf die Bedürfnisse des jeweiligen Kunden und Projekts maßgeschneiderte Lösungen.

Die relevanten Rechtsakte bieten verschiedene Ansätze zur Erlangung einer Genehmigung, die von Faktoren wie den produzierten Stückzahlen, der Organisationsstruktur des Herstellers sowie den Zielmärkten des Produkts abhängen.

Bereits zu Beginn eines Projekts stehen Ihnen unsere erfahrenen Experten zu genehmigungsrelevanten Fragestellungen zur Seite. Insbesondere im Hinblick auf Innovationen oder neue Technologien ist es ganz entscheidend von Anfang an die spätere Genehmigung zu berücksichtigen und auch zukünftige gesetzliche Entwicklungen im Blick zu behalten.

 

Im Allgemeinen basieren Wohnmobile auf einem Fahrgestell eines bereits bekannten Fahrzeugherstellers. Durch unsere jahrelange Erfahrung mit einer Vielzahl von Wohnmobilherstellern verfügt ATEEL über eine große Datenbasis der Grundfahrzeuge sowie über existierende Kontakte zu deren Herstellern.

Neben der fachlichen Kompetenz im Bereich der Fahrzeugklassen N2 und N3 stehen unsere Experten bei Fragen zur Wechselwirkung bzw. Übertrag zwischen der Fahrzeugzulassung als PKW / Wohnmobil (M1) und Nutzfahrzeug (N1) zur Verfügung.

Ansprechpartner
Homologation Wohnmobile