
Homologation
von Anhängern
Rechtliche Grundlage
In der Rahmenrichtlinie 2007/46/EC werden alle Anhänger in die Fahrzeugkategorien O1 bis O4 klassifiziert und deren Anforderungen zur Typgenehmigung festgelegt.
Speziell im Bereich der Schwerlastanhänger existiert analog der Zulassung von Nutzfahrzeugen ein sehr breites Spektrum an Kundenanforderungen. Diese individuellen Kundenwünsche im Rahmen der Typgenehmigung durch verschiedene Verfahren, welche durch die Rahmenrichtlinie gegeben sind, abgedeckt werden. Beispielsweise können analog der Genehmigung von Fahrzeugen der Klasse N unvollständige, vervollständigte und vollständige Anhänger genehmigt werden. Dieses Vorgehen ermöglicht eine getrennte Genehmigung des Fahrzeugchassis und des -aufbaus. Dabei werden alle genehmigungsrelevanten Bauteile über EU bzw. UNECE Genehmigung homologiert und das Gesamtsystem entsprechend der Rahmenrichtlinie begutachtet und genehmigt.
Leistungsumfang
Wir stehen Ihnen mit unseren erfahrenen Experten zur Verfügung, die Sie durch den Homologationsprozess begleiten und Sie darüber hinaus bei der Auswahl der benötigten Prüflabore unterstützen.
Im Rahmen unserer langjährigen Tätigkeiten arbeiten wir sowohl für große Hersteller als auch für kleinere Unternehmen und Kleinserienhersteller. Hierbei erarbeiten wir jeweils auf die Bedürfnisse des jeweiligen Kunden und Projekts maßgeschneiderte Lösungen.
Die relevanten Rechtsakte bieten verschiedene Ansätze zur Erlangung einer Genehmigung, die von Faktoren wie den produzierten Stückzahlen, der Organisationsstruktur des Herstellers sowie den Zielmärkten des Produkts abhängen.
Bereits zu Beginn eines Projekts stehen Ihnen unsere erfahrenen Experten zu genehmigungsrelevanten Fragestellungen zur Seite. Insbesondere im Hinblick auf Innovationen oder neue Technologien ist es ganz entscheidend von Anfang an die spätere Genehmigung zu berücksichtigen und auch zukünftige gesetzliche Entwicklungen im Blick zu behalten.
