Homologation
von LKW
Rechtliche Grundlage
Neben der Homologation der Fahrzeugklassen M1 bis M3 umfasst das Produktportfolio die umfängliche europäische Zulassung von N1 bis N3 Fahrzeugen sowie Spezialfahrzeugen dieser Fahrzeugkategorie. Die Definition entsprechend der Rahmenrichtlinie 2007/46/EG sowie deren Nachfolgeverordnung VO (EU) 2018/858 umfassen dabei generell „für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge“. Unsere Experten verfügen über eine langjährige Kompetenz bezüglich der gesetzlichen Anforderungen, der Durchführung von Homologationstests und Erstellung von Gutachten im Bereich der Nutzfahrzeughomologation.
Leistungsumfang
Aufgrund der individuellen Konstruktion von Nutzfahrzeugen umfasst das Produktportfolio neben der Homologation von vollständigen Fahrzeugen die Typgenehmigung von unvollständigen Fahrzeugen der Fahrzeugkategorie N2 und N3 analog der Rahmenrichtlinie. Daraus resultierend bietet ATEEL die Möglichkeit zur Homologation von vervollständigten Fahrzeugen der Kategorie N2 und N3, die besonders im Bereich der Genehmigung von individuellen Aufbaukonstruktionen eine große Rolle spielt. Durch dieses Vorgehen können spezifische Kundenwünsche bezüglich der Kombination von Fahrzeugchassis und -aufbau im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bestmöglich erfüllt werden. Diese Flexibilität erfordert neben der Durchführung von internationalen und nationalen Systemgutachten die Homologation von Komponenten entsprechend der jeweiligen UN-ECE bzw. EU Regelungen.