Homologation
von Motorrädern
Rechtliche Grundlage
Die Rahmenverordnung VO (EU) 168/2013 umfasst alle Anforderungen für zwei- oder dreirädrige sowie vierrädrige Fahrzeuge der Kategorie L. Entsprechend der Verordnung werden diese Fahrzeuge in 7 Fahrzeugklassen L1 bis L7 eingestuft. Unter Berücksichtigung definierter Konstruktionsmerkmale ist eine Einstufung in Unterkategorien zur Beförderung von Gütern möglich.
Gerade im Bereich der Fahrzeugklassen L1 bis L7 spielt die Elektrifizierung des Antriebsstrangs eine signifikante Rolle.
Leistungsumfang
Wir stehen Ihnen mit unseren erfahrenen Experten zur Verfügung, die Sie durch den Homologationsprozess begleiten und Sie darüber hinaus bei der Auswahl der benötigten Prüflabore unterstützen.
Im Rahmen unserer langjährigen Tätigkeiten arbeiten wir sowohl für große Hersteller als auch für kleinere Unternehmen und Kleinserienhersteller. Hierbei erarbeiten wir jeweils auf die Bedürfnisse des jeweiligen Kunden und Projekts maßgeschneiderte Lösungen.
Die relevanten Rechtsakte bieten verschiedene Ansätze zur Erlangung einer Genehmigung, die von Faktoren wie den produzierten Stückzahlen, der Organisationsstruktur des Herstellers sowie den Zielmärkten des Produkts abhängen.
Bereits zu Beginn eines Projekts stehen Ihnen unsere erfahrenen Experten zu genehmigungsrelevanten Fragestellungen zur Seite. Insbesondere im Hinblick auf Innovationen oder neue Technologien ist es ganz entscheidend von Anfang an die spätere Genehmigung zu berücksichtigen und auch zukünftige gesetzliche Entwicklungen im Blick zu behalten.