Homologation von Traktoren

Homologation
von Traktoren

ATEEL ist als technischer Dienst für alle relevanten Rechtsakte zur Genehmigung von Traktoren notifiziert.



Rechtliche Grundlage

Die europaweite Typgenehmigung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen basiert auf der Rahmenrichtlinie VO (EU) 167/2013. Diese Verordnung sieht unter anderem eine Gliederung in Zugmaschinen (Klasse T und C), Anhänger (Klasse R), gezogene auswechselbare Geräte (Klasse S) und Zugmaschinen auf Gleisketten vor. Je nach Kundenanforderung kann die Genehmigung auf Basis einer Kleinserienproduktion oder Serienproduktion erwirkt werden.

 

Leistungsumfang

Analog der Homologation anderer Fahrzeugklassen beinhaltet der Homologationsprozess die umfangreiche Begutachtung und Genehmigung aller relevanten Fahrzeugkomponenten sowie des vollständigen Systems oder Fahrzeugs. Die stetig steigenden Leistungsanforderungen und neuen Technologien stellen für die Hersteller eine Herausforderung dar.

Digitale Cockpits, die Implementierung von Komfortsystemen und der Einsatz von z. B. digital gesteuerten stufenlosen Getrieben erfordern seitens des technischen Dienstes ein umfangreiches Fachwissen zur Bewertung der Konformität.

Die Entwicklung und Implementierung von autonom fahrenden Arbeitsmaschinen hielt bereits sehr früh Einzug in das Produktportfolio der Hersteller. Diese Entwicklung erfordert neben dem Betrieb auf Ackerflächen oder Grünland die Einhaltung aller Vorschriften im Straßenverkehr. Eine Begutachtung der funktionalen Sicherheit solcher komplexen Systeme ist Bestandteil der Konformitätsbewertung. Neben der Implementierung von Assistenzsystemen spielt ebenfalls aufgrund meist sehr hubraumstarken Motoren die Elektrifizierung des Antriebsstrangs sowie die Umstellung auf alternative Kraftstoffe eine große Rolle.

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