
Homologation
von PKW
Rechtliche Grundlage
Die Rahmenrichtlinie 2007/46/EG sowie deren nachfolgende Verordnung VO (EU) 2018/858 legen alle Anforderungen fest, die ein Hersteller im Rahmen eines Typgenehmigungsverfahrens erfüllen muss. Neben den Personenkraftwagen der Klassen M1 (PKW mit bis zu 9 Sitzplätzen), M2 (Kleinbusse mit mehr als 9 Sitzplätzen bis 5000kg) und M3 (Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen über 5000kg) gilt die Verordnung insbesondere auch für Nutzfahrzeuge (Klasse N) sowie Anhänger (Klasse O).
Leistungsumfang
Wir stehen Ihnen mit unseren erfahrenen Experten zur Verfügung, die Sie durch den Homologationsprozess begleiten und Sie darüber hinaus bei der Auswahl der benötigten Prüflabore unterstützen.

Im Rahmen unserer langjährigen Tätigkeiten arbeiten wir sowohl für große Automobilhersteller als auch für kleinere Unternehmen und Kleinserienhersteller. Hierbei erarbeiten wir jeweils auf die Bedürfnisse des jeweiligen Kunden und Projekts maßgeschneiderte Lösungen.
Die relevanten Rechtsakte bieten verschiedene Ansätze zur Erlangung einer Genehmigung, die von Faktoren wie den produzierten Stückzahlen, der Organisationsstruktur des Herstellers sowie den Zielmärkten des Produkts abhängen.
Bereits zu Beginn eines Projekts stehen Ihnen unsere erfahrenen Experten zu genehmigungsrelevanten Fragestellungen zur Seite. Insbesondere im Hinblick auf Innovationen oder neue Technologien ist es ganz entscheidend von Anfang an die spätere Genehmigung zu berücksichtigen und auch zukünftige gesetzliche Entwicklungen im Blick zu behalten.

Zukunftsweisende Themen wie neue Antriebsformen und Kraftstoffe, autonomes Fahren, weiterentwickelte Assistenzsysteme, Cyber Security, funktionale Sicherheit sowie ständig weiterentwickelte Vorschriften werden im Entwicklungsprozess der Automobilhersteller einen immer größeren Stellenwert einnehmen. Unsere Experten befassen sich mit diesen Zukunftsthemen und sind dafür heute schon kompetente Ansprechpartner für unsere Kunden.
