Technische Kontrolle

 

Jetzt Termin buchen

Ihre Fahrzeugkontrolle.
Schnell. Einfach. Zuverlässig.


Aktuell prüfen wir Fahrzeuge der Kategorien M1, N1 und L bis zu einer maximalen Höhe von 2,50 m. Weitere Fahrzeugkategorien folgen in Kürze.
Zu Beginn sind Termine ausschließlich donnerstags von 08:30 bis 12:30 Uhr verfügbar.

So geht’s – schnell und unkompliziert

  • Termin direkt über unsere Website vereinbaren | Wichtig: Ohne vorherige Buchung geht’s leider nicht.
  • Unterlagen prüfen | Nutzen Sie unsere Checkliste. So haben Sie alle erforderlichen Dokumente dabei.
  • Zu uns nach Wecker kommen | Wir sind auf Ihren Termin vorbereitet und freuen uns auf Ihren Besuch.
  • Technische Kontrolle und Bescheinigung | Besteht Ihr Fahrzeug die Kontrolle, erhalten Sie Ihre Prüfbescheinigung. Ist eine Nachkontrolle erforderlich, können Sie direkt vor Ort einen neuen Termin buchen.

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass vor Ort ausschließlich Kartenzahlung möglich ist.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns an ct@ateel.com oder rufen Sie uns unter +352 28 335 335 an.

Ablauf Ihres Termins vor Ort in Wecker

  • Melden Sie sich am Empfang an.
  • Wir prüfen Ihre Fahrzeugunterlagen.
  • Bezahlen Sie vor Ort, falls Sie nicht bereits online bezahlt haben.
    Die Zahlung ist ausschließlich per Karte möglich. Bargeld und Überweisungen werden nicht akzeptiert.
  • Ihr Prüfer holt Sie am Empfang ab. Anschließend beginnt die technische Kontrolle.
  • Besteht Ihr Fahrzeug die technische Kontrolle, erhalten Sie Ihre Prüfbescheinigung.
  • Ist eine Nachkontrolle erforderlich, können Sie direkt am Empfang oder online einen neuen Termin buchen.

Checkliste

Benötigte Unterlagen für Ihre Fahrzeugkontrolle

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung).
  • Bescheinigung der letzten technischen Kontrolle (falls vorhanden).
  • Gültige Versicherungsbescheinigung.
  • Gültige Steuervignette (falls zutreffend).
  • Konformitätsbescheinigung (CoC), falls vorhanden.
  • Bei Fahrzeugmodifikationen (Fahrwerk, Felgen, Reifen oder sonstige Umbauten):
    – Erstzulassung vor dem 1. Januar 1998:
    Entsprechende TÜV-Teilegutachten oder Prüfberichte müssen vorliegen.
    – Erstzulassung nach dem 1. Januar 1998:
    Modifikationen müssen im Fahrzeugschein (graue Karte) eingetragen sein.

So bereiten Sie Ihr Fahrzeug auf die Kontrolle vor

  • Schließen Sie die Sicherheitsgurte auf den Vorder- und Rücksitzen.
  • Legen Sie Warnweste und Warndreieck auf den Beifahrersitz.
  • Prüfen Sie Reifendruck und Reifenverschleiß. Die Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 mm.
  • Kontrollieren Sie alle Leuchten (Abblend-, Fern-, Stand-, Rückfahr- und Bremslicht, Blinker, Nebelscheinwerfer und Kennzeichenbeleuchtung).
  • Prüfen Sie den allgemeinen Zustand Ihres Fahrzeugs. Achten Sie besonders auf Hupe, Windschutzscheibe, Scheibenwischer, Innen- und Außenspiegel sowie Scheibenwaschflüssigkeit.

Preisliste

Unsere Leistungen umfassen die Fahrzeugkontrolle, Dokumentation, Überprüfung und Erstellung der Prüfbescheinigung. Zusätzliche Gebühren der zuständigen Behörden sind nicht enthalten.